Wie Behinderte abstimmen: Hinweise zur Landratswahl am 8. September

Bei der Landratswahl gibt es besondere Bedingungen für Behinderte. Darauf hat Kreiswahlleiter Tobias Burkard hingewiesen.

Manche Menschen stehen unter einer gesetzlichen Betreuung. Sie müssen die Teilnahme an der Wahl beantragen. Dafür müssen sie einen Brief an ihre jeweilige Gemeinde oder Stadtverwaltung schreiben.
Blinde können mit einer Schablone ohne fremde Hilfe wählen. Das ist eine Art Briefumschlag. Der Wahlzettel wird in diesen Umschlag hineingeschoben.
Der Umschlag ist aus Pappkarton. Er hat fünf Löcher. Jedes Loch ist mit Blindenschrift gekennzeichnet.
Die Zahlen in tastbarer „Brailleschrift“ nennen die Nummer des Lochs. Jedes Loch ist für eine Kandidatin oder einen Kandidaten.
Die Nummer „1“ steht für die bisherige Landrätin Kirsten Fründt von der SPD. Die „2“ steht für Uwe Pöppler von der CDU. Dritter Kandidat ist Hans-Werner Seitz von den Grünen.
Die Zahl „4“ steht bei Anna Hofmann von der Linken. Die „5“ steht für Thomas Riedel von der FDP.
Blinde bekommen solche Schablonen beim Blindenbund Hessen oder dem DVBS. Sie können sie aber auch beim Landkreis bestellen.
Der erste Wahlgang findet am 8. September statt. Dann ist die Hälfte der Stimmen nötig für einen Wahlsieg. Sonst gibt es am 22. September einen zweiten Wahlgang mit den beiden Besten.
Der Gewinner wird Landrat vom Landkreis Marburg-Biedenkopf. Sechs Jahre lang bleibt er dann Chef vom Kreis.

* Franz-Josef Hanke
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