Die Stadt will Bescheide in Einfacher Sprache schreiben. Das hat Stadträtin Kirsten Dinnebier versprochen.
Auch Behördensprache muss nicht schwer verständlich sein. Mehr als 50 Texte hat die Stadt schon in Einfache Sprache übersetzt. Die Bürger sollen sie leichter verstehen.
Das soll auch das Vertrauen in die Behörden vergrößern. Außerdem gibt es dann weniger Rückfragen. So haben die Menschen und die Behörden etwas davon.
Ein Beispiel macht das praktisch deutlich. So hieß es ursprünglich: „Gemäß Paragraph 24 SGB X ist, bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in die Rechte eines Beteiligten eingreift, diesem Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern.“ Die neue Formulierung ist: „Wir müssen eine Entscheidung treffen. Vielleicht ist diese Entscheidung nicht gut für Sie. Deshalb möchten wir vorher wissen, was Sie dazu sagen. Sie haben das Recht, Ihre Meinung zu äußern, und wir wollen nichts übersehen. Ihr Recht steht in Paragraf 24 des Zehnten Buch Sozialgesetzbuchs (SGB X).“
Oder es wird erst einmal der Sachverhalt erklärt: „Warum bekommen Sie Sozialhilfe? Das Gesetz legt fest, wie viel Geld jeder Mensch mindestens zum Leben braucht – zum Beispiel für Miete, Essen, Kleidung oder Strom. Auch besondere Kosten werden mit eingerechnet, zum Beispiel bei Krankheit oder Behinderung. Wir haben berechnet, wie viel Geld Sie selbst haben, zum Beispiel durch Rente. Nach dem Gesetz brauchen Sie aber mehr Geld zum Leben. Deshalb zahlen wir Ihnen das fehlende Geld. Die genaue Berechnung steht in den Tabellen, die zu diesem Bescheid gehören. Manchmal zahlen wir einen Teil des Geldes direkt an andere, zum Beispiel an die Vermieterin, die Krankenkasse oder den Energieversorger.“
Damit wird Augenhöhe zwischen Verwaltung und den Bürgern hergestellt. „Verständliche Sprache macht diese Begegnung menschlich“,sagte Felix Speidel von der Stadtverwaltung.
Die Stadt hat die neuen Texte getestet. Bisher waren alle damit zufrieden. Auch die Juristen hatten keine Probleme damit.
* pm: Stadt Marburg
